Allgemeine Geschäftsbedingungen der Notarzt-Börse

Inh. Dr. André Kröncke e.K., Erlenhof, 23911 Pogeez
- Wichtig! Enthält in § 7 einen Hinweis auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten!

§ 1. Tätigkeitsgebiet


Die Notarzt-Börse betreibt die Vermittlung von freiberuflich oder nebenberuflich tätigen Ärzten (nachfolgend „Arzt“ bzw. „Auftragnehmer“) für ärztliche Honorartätigkeiten und für Festanstellungen bei Auftraggebern (Krankenhäuser, Veranstalter etc.).
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten ausschließlich, wenn und soweit nichts anderes vereinbart worden ist, für die Rechtsbeziehungen zwischen der Notarzt-Börse und den Ärzten/Auftragnehmern sowie zwischen der Notarzt-Börse und den Auftraggebern im Zusammenhang mit dieser Vermittlungstätigkeit. Entgegenstehenden bzw. von diesen Bedingungen abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen der jeweiligen Vertragspartner der Notarzt-Börse wird hiermit widersprochen. Diese Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die Notarzt-Börse in Kenntnis derartiger anderweitiger Bedingungen ihres jeweiligen Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführt; ein stillschweigendes Anerkenntnis derartiger Bedingungen ist darin nicht zu sehen.
Die Notarzt-Börse behält sich vor, diese Bedingungen zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf www.notarzt-boerse.de bekannt gegeben.

 

§ 2. Ärzte


Ärzte registrieren sich in der Notarzt-Börse über das vorgesehene Online-Formular oder auf sonstigem Weg, und erhalten von der Notarzt-Börse nach wirksamer Registrierung und Entrichtung des Jahresbeitrags Angebote für Honorartätigkeiten und Festanstellungen bei Auftraggebern. Ferner haben registrierte Ärzte Zugriff auf die internen Internetseiten mit fachspezifischen Informationen der Notarzt-Börse.
Jeder registrierte Arzt akzeptiert mit seiner Bitte um Registrierung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss aus der Notarzt-Börse ohne Rückerstattungsanspruch des anteiligen Jahresbeitrages zur Folge. Auch im eigenen Interesse ist jeder Arzt zur laufenden Aktualisierung der persönlichen Daten und Qualifikationen verpflichtet. Dies gewährleistet eine gute Erreichbarkeit und erhöht die Vermittlungschancen.
Der Arzt geht gegenüber der Notarzt-Börse keine Verpflichtung ein, einen Auftrag zu übernehmen. Jeder registrierte Arzt verpflichtet sich zu Gunsten der Notarzt-Börse zur Wahrung der Bestandschutzregelungen in § 6 dieser Bedingungen. Die Notarzt-Börse ihrerseits geht gegenüber dem Arzt keine Verpflichtung für eine Mindestanzahl von Angeboten o. ä. ein. Die Notarzt-Börse ist nicht verpflichtet, einen Arzt zu vermitteln.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag des Arztes wird im Voraus per Überweisung bzw. Lastschrift bezahlt. Der jeweils aktuelle Mitgliedsbeitrag kann unter www.notarzt-boerse.de abgerufen werden. Änderungen teilt die Notarzt-Börse den registrierten Ärzten unter Einräumung einer vorherigen ausserordentlichen Kündigungsmöglichkeit mit.
Die ordentliche Kündigung der Registrierung ist mit Tagesfrist zu jedem Monatsende möglich. Zuviel bezahlte Beiträge werden zurückerstattet, sofern eine Kontoverbindung vorgelegt wird. Sollte der Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt sein, kann der Arzt nach erfolgloser Mahnung jederzeit von der Notarzt-Börse ausgeschlossen werden.

 

§ 3. Auftraggeber


Durch die widerspruchslose Beauftragung der Notarzt-Börse, spätestens jedoch mit der Entgegennahme des Nachweises interessierter Auftragnehmer erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil an. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen gleichartigen bzw. ähnlichen Geschäfte zwischen der Notarzt-Börse und dem
Auftraggeber, auch wenn nicht ausdrücklich nochmals auf sie Bezug genommen wird.

Die Notarzt-Börse wird von Auftraggebern mit der Weitergabe von Kontaktmöglichkeiten zu Ärzten bzw. Auftragnehmern aus ihrer Kartei für Honorartätigkeiten oder zur Festanstellung beauftragt. Der Abschluss des Auftrags selbst gehört nicht zur von der Notarzt-Börse geschuldeten Tätigkeit
gegenüber dem Auftrageber; der Nachweis von interessierten Auftragnehmern genügt. Die Notarzt-Börse übernimmt, falls ausdrücklich gewünscht, die Organisation und Koordination der Verhandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie die Zusammenstellung von Informationen für einen möglichst reibungslosen Ablauf der Verhandlungen und der Auftragserteilung. Die Notarzt-Börse steht  in diesem Zusammenhang für Auftraggeber und
Auftragnehmer als unparteiischer Ansprechpartner und Koordinator zur Verfügung. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich zu Gunsten der Notarzt-Börse zur Wahrung der Bestandschutzregelungen in § 6 dieser Bedingungen.

Der Auftraggeber zahlt an die Notarzt-Börse eine Provision sowie Nebenkosten bzw. Auslagenerstattungen gemäß der jeweils aktuell gültigen Preisliste, die bei der Notarzt-Börse angefordert werden kann. Zahlungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Für Daueraufträge und Rahmenvereinbarungen können Sonderkonditionen schriftlich vereinbart werden.

 

§ 4. Leistungen

 


Die Verständigung der registrierten Ärzte über Aufträge für Honorartätigkeiten bzw. Festanstellungen erfolgt umgehend nach Eintreffen entsprechender Anfragen von Auftraggebern bei der Notarzt-Börse via SMS und / oder Mail unter Angabe einer Frist zur Rückmeldung bei der Notarzt-Börse im Falle der Bereitschaft zur Übernahme des Auftrages. Der Auftraggeber wählt dann den Auftragnehmer nach eigenem Belieben aus.

Im Verhinderungsfall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies der Notarzt-Börse umgehend zu melden. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bleibt unberührt.

Der Vertrag für die Tätigkeit des Arztes kommt ausschließlich zwischen Arzt bzw. Auftragnehmer und Auftraggeber zustande. 

Die Notarzt-Börse übernimmt keinerlei Vertragsverhandlungen oder Mahnwesen
gegenüber Auftraggebern bei Säumigkeit von Zahlungsverpflichtungen für die Auftragnehmer.

Die Notarzt-Börse übernimmt keine Garantie oder Haftung für das Zustandekommen einer Vermittlung und haftet nicht für die Identität, das Verhalten oder die Qualifikation eines Auftragnehmers. Die Notarzt-Börse haftet nicht für Schadenersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit des vermittelten Arztes. Die Notarzt-Börse übernimmt keine Verpflichtung für die Verfügbarkeit oder den beruflichen Status des vermittelten Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich von den erforderlichen Qualifikationen des vermittelten Auftragnehmers und dem Vorhandensein erforderlicher Versicherungen etc. selbst zu überzeugen.

 

§ 5. Allgemeine Haftung


Die Haftung der Notarzt-Börse aus vertraglichen bzw. gesetzlichen Haftungsgründen wegen Verletzung vertraglicher bzw. gesetzlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haftet die Notarzt-Börse auch für eine einfach fahrlässige Verletzung von für die Vertragserfüllung wesentlichen und die Erreichung des Vertragszwecks sichernden wesentlichen Pflichten, auf deren Einhaltung jeder Vertragspartner vertrauen darf. Im Falle der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung der Notarzt-Börse auf den unmittelbaren Schaden und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt (im Zweifel gilt als Anhaltspunkt für diesen typischen Schaden die für die Leistung der Notarzt-Börse zu zahlende Vergütung bzw. der jährliche Mitgliedsbeitrag). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einfacher fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper bzw. Gesundheit sowie bei einer Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften des Haftpflichtgesetzes, des Straßenverkehrsgesetzes und vergleichbarer Regelungen.

 

§ 6. Bestandschutz


Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der Notarzt-Börse, für die Dauer von zwei Jahren nach Abschluss einer von der Notarzt-Börse vermittelten Tätigkeit den von der Notarzt-Börse vermittelten Arzt sowie sonstige Ärzte, deren Kontaktdaten er  gegebenenfalls von der Notarzt-Börse erhalten hat, nicht unter Ausschluss oder Umgehung der Vermittlungstätigkeit der Notarzt-Börse mit einer Honorartätigkeit zu beauftragen. Das gleiche gilt für Verträge zwischen dem Arzt und einer anderen juristischen Person für den gleichen Arbeitsort. Ebenso verpflichtet sich jeder registrierte Arzt, eine solche Beauftragung nicht einzugehen. Eine aus einer Vermittlung oder Vertretung sich ergebende Festanstellung fällt ebenfalls unter diese Bestandschutzregelung.
Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die Bestandschutzregelung wird ein an die Notarzt-Börse zu leistender pauschaler Schadensersatz in Höhe von 2.500,-- EUR fällig. Trifft den Auftraggeber und den Auftragnehmer ein derartiges Verschulden, haften beide als Gesamtschuldner. Es bleibt dem Auftraggeber bzw. –nehmer vorbehalten, nachzuweisen, dass der Notarzt-Börse kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; gelingt dieser Nachweis, ist der nachgewiesene Betrag maßgeblich. Dabei ist zu beachten, dass durch die Umgehung im Zweifel der Notarzt-Börse mindestens ein Schaden in Höhe des sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergebenden Provision für die konkrete Tätigkeit entsteht. 
Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses zur Notarzt-Börse berührt diese Regelung nicht.

 

§ 7. Datenschutz

 

Die Vertragspartner/Innen stimmen zu, dass ihre persönlichen Daten, zum Zweck der Vertragserfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Zu Zwecken der weiteren Angebotsunterbreitung, nutzen die Notarzt-Börse die Möglichkeit den Vertragspartner/Innen regelmäßig neue Angebote zukommen zu lassen. Diese Zusendung dient dem berechtigten Interesse des Direkt-Marketings gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Wenn Vertragspartner/Innen keine Angebote erhalten wollen, steht ihnen das Widerspruchsrecht in 7.4 zu.

1. Auskunftspflicht

Die Vertragspartner/Innen sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu erhalten.

2. Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung       

Die Vertragspartner/Innen haben das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Ärzte und andere Auftragnehmer können dies selbständig nach ihrem Login vornehmen. Der Antrag auch kann formlos gestellt werden, allenfalls sogar mündlich. Bei mündlichen Antragstellungen per Telefon werden, anders bei einer persönlichen Vorsprache, jedoch in der Regel Zweifel an der Identität bestehen.

Voraussetzung für das Löschungsrecht ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe:

  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen (und es liegt keine andere Rechtsgrundlage vor).
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt (und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor).
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich.
  • Die Daten wurden von einem Kind im Zusammenhang mit einem Dienst der Informationsgesellschaft ermittelt.

3. RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG

Voraussetzung für das Recht auf Einschränkung ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe:

  • Die betroffene Person hat die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, solange die Verantwortliche die Richtigkeit der personenbezogenen Daten überprüft.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und die betroffene Person hat die Löschung der personenbezogenen Daten abgelehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt.
  • Die Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe der Verantwortlichen, gegenüber denen des Betroffenen überwiegen.

4. Ihr Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an datenschutz@notarzt-boerse.de

5. Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Datenschutz sowie den Informationspflichten erhalten Sie unter https://www.notarzt-boerse.de/datenschutz/

 

§ 8. Schlussbestimmungen


Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von der Notarzt-Börse unbestritten bzw. anerkannt sind oder sie rechtskräftig festgestellt sind. 
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für jegliche Streitigkeiten mit der Notarzt-Börse aus und im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zur Notarzt-Börse, sofern der Auftraggeber bzw. -nehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, der Sitz der Notarzt-Börse. Die Notarzt-Börse ist auch berechtigt, am Geschäftssitz des Auftraggebers bzw. -nehmers zu klagen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 (Stand Mai 2018)

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